Unterricht für Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache
Am Schulleben unserer Schule nehmen neben den Grundschülern Kinder mit festgestelltem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung und Sprache im inklusiven Kontext teil. Zudem erfahren bei uns Kinder eine besonders intensive sprachbezogene Förderung, die sehr starken Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache haben, so dass eine inklusive Beschulung in ihrer Stammschule nicht möglich ist. Für diese Kinder, die aus dem süd- südwestlichen Landkreis von Osnabrück kommen können (von Glandorf, Hilter, Dissen über Bad Iburg, Georgsmarienhütte bis Hasbergen), stehen 28 Plätze in den Klassen 1 bis 4 zur Verfügung.
Unterricht
In jedem Jahrgang unserer Schule werden Kinder mit festgestelltem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache gemeinsam mit den Grundschulkindern aus dem Einzugsbereich der Grundschule Gellenbeck unterrichtet. Dabei besteht in vielen Stunden eine Doppelbesetzung durch eine Grundschullehrer*in und eine Förderschullehrer*in in den Hauptfächern. Diese Kinder werden alle nach den gleichen Richtlinien beschult, jedoch werden ihnen die Inhalte unterschiedlich vermittelt.
Förderung
Unterricht und Förderung können in unterschiedlicher Form durchgeführt werden: entweder im gemeinsamen Teamteaching oder im Rahmen von zusätzlicher Unterstützung. Außerdem können die Kinder in Kleingruppen oder in Einzelförderung gezielt angeleitet werden. Der Förderschullehrer*innen wählen dabei den Stoff und die Methoden so individuell aus, dass den sprachlichen Defiziten des Kindes Rechnung getragen wird und es den Unterrichtsinhalten folgen kann.
Neben der unterrichtsbezogenen sonderpädagogischen Unterstützung erfolgt eine sprachheilpädagogisch orientierte Förderung, die jedoch keine ambulante Sprachtherapie ersetzt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Förderschullehrerinnen ist die Elternarbeit sowie die Zusammenarbeit mit den Grundschulkollegen, Therapeuten und Ärzten.
Förderbedarf
Um ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache aus dem Landkreis Osnabrück an der Grundschule Gellenbeck aufnehmen zu können, muss durch die Landesschulbehörde der Förderschwerpunkt Sprache festgestellt worden sein. Hierfür leitet die Schulleiterin/der Schulleiter der zuständigen Grundschule das sonderpädagogische Überprüfungsverfahren ein. Ein Grundschullehrer und ein Förderschullehrer der Comeniusschule werden anschließend damit beauftragt, auf der Grundlage von Tests, Beobachtungen und Gesprächen mit Eltern, Therapeuten und Erzieherinnen ein Beratungsgutachten zu erstellen. In einer Förderkommission wird dieses gemeinsam mit den Eltern diskutiert und Möglichkeiten der Beschulung des Kindes werden aufgezeigt. Diese Unterlagen werden an die Landesschulbehörde weitergeleitet, die eine Verfügung bezüglich des Förderschwerpunktes verfasst. Nun haben die Eltern die Wahl, in welche Schule ihr Kind gehen soll.
Häufige Störungsbilder unserer Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache sind: ein eingeschränkter Wortschatz, Dysgrammatismus, gravierende Artikulationsstörungen, phonologische Störungen, auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, Mutismus, Stottern oder Poltern.
Kontakt
Sprechen Sie uns gern an unter:
Grundschule Gellenbeck – Uta Plickert (Förderschullehrerin mit den Schwerpunkten Sprache und Hören) Tel.: 05405/7255 oder auch privat 05405/6629